Meine Praxis ist von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig Holstein (KVSH) zugelassen und wird von allen gesetzlichen und privaten Kassen zur Durchführung und Abrechnung von Psychotherapie anerkannt. Genaueres dazu finden Sie auf dieser Seite.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese übernehmen grundsätzlich die Kosten für eine Psychotherapie bei einem zugelassen ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten. Im Fall der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sind es bis zu maximal 100 Stunden, die in mehreren Schritten beantragt werden können. Sprechstunden und probatorische Sitzungen werden ohne vorherigen Antrag gezahlt, für die „richtige“ Therapie muss dagegen ein Antrag gestellt werden, um den ich mich kümmere.
Viele private Kassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, allerdings zu oft sehr unterschiedlichen Bedingungen. Dies hängt in erster Linie von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn die Konditionen der Kostenübernahme und lassen Sie sich dies am besten auch schriftlich durch Ihre Kasse bestätigen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit 2,3 fachen Satz (derzeit 92,50 Euro pro Sitzung)
Für Beamtinnen und Beamte ist eine Psychotherapie beihilfefähig, wenn sie zuvor genehmigt wurde. Nach den probatorischen Sitzungen, die ohne Antrag gezahlt werden, erstelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme und reiche ihn gemeinsam mit den Formblättern der Beihilfestelle ein. Diese Formblätter müssen Sie bei der Beihilfestelle anfordern. Es können insgesamt bis zu 100 Stunden Psychotherapie beantragt werden.
Sie können die Kosten für die Psychotherapie auch selbst tragen, wenn Ihre Krankenkasse diese nicht zahlt oder Sie aus anderen Gründen Ihre Kasse nicht mit einbeziehen möchten. Die Abrechnung erfolgt auch hier nach GOÄ mit dem 2,3-fachen Satz (92,50 Euro pro Sitzung).
Unabhängig von der Kostenübernahme stelle ich bei Terminen, die-aus welchen Gründen auch immer- später als 24 Stunden abgesagt werden, ein Ausfallhonorar von 50,00 Euro in Rechnung.
Coaching wird nicht von den Krankenkassen übernommen, d.h. dass Sie die Kosten selbst tragen müssen. Für eine Coaching-Einheit à 50 Minuten berechne ich 85 Euro.