Meine Praxis ist von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig Holstein (KVSH) zugelassen und wird von allen gesetzlichen und privaten Kassen zur Durchführung und Abrechnung von Psychotherapie anerkannt. Genaueres dazu finden Sie auf dieser Seite.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Auf Antragstellung übernimmt sie die Kosten für eine Psychotherapie bei ärztlichen oder psychologischen PsychotherapeutInnen, die dafür eine Zulassung haben (einen sog. Kassensitz). Im Fall der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sind es bis zu maximal 100 Stunden, die in mehreren Schritten beantragt werden können. Sprechstunden und probatorische Sitzungen werden ohne vorherigen Antrag genehmigt, für die „richtige“ Therapie muss ein Antrag gestellt werden, um den ich mich kümmere.

Viele private Kassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, allerdings zu oft sehr unterschiedlichen Bedingungen. Dies hängt in erster Linie von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn über die Konditionen der Kostenübernahme und lassen Sie sich dies am besten auch schriftlich durch Ihre Kasse bestätigen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Für BeamtInnen ist eine Psychotherapie beihilfefähig, wenn sie zuvor genehmigt wurde. Nach den probatorischen Sitzungen wird ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt und bei der Beihilfestelle eingereicht. Die dazu notwendigen Formulare können Sie im Internet herunterladen. Es können insgesamt bis zu 100 Stunden Psychotherapie beantragt werden. Die Abrechnung richtet sich nach der GOÄ.

Sie können die Kosten für die Psychotherapie auch selbst tragen, wenn Ihre Krankenkasse diese nicht zahlt oder Sie aus anderen Gründen Ihre Kasse nicht mit einbeziehen möchten. Ich orientiere mich auch hier an der GOÄ, die Kosten liegen je nach Therapieabschnitt zwischen 120 und 140 Euro pro Sitzung.

Unabhängig von der Kostenübernahme stelle ich bei Terminen, die-aus welchen Gründen auch immer- später als 24 Stunden abgesagt werden, ein Ausfallhonorar von 60,00 Euro in Rechnung.